ÜBERNAHME DURCH KRANKENKASSE


 

Beteiligung oder Kostenübernahme durch meine Krankenkassen:

Eine Übernahme der gesamten OP-Kosten oder Teilkosten durch Ihre Krankenkasse ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Da wir eine private Praxis für plastische & ästhetische Chirurgie sind, kann ausschließlich über private Krankenkassen abgerechnet werden. Es werden nur solche Operationen bezahlt, die medizinisch notwendig sind.

Eine medizinische Notwendigkeit besteht z.B. bei einem zu großen, schweren Busen, der chronische Rückenbeschwerden verursacht. In solchen Fällen sind ggf. weitere Befunde oder Untersuchungen von Orthopäden, Radiologen, Hausärzten oder Psychologen notwendig, um ein Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkassen zu beantragen.

Nach Einreichen des Kostenvoranschlages, welches Sie von uns erhalten, fordert die Krankenkasse unter Umständen noch weitere Gutachten an. Ein Besuch beim medizinischen Dienst, das ist der Gutachter der Krankenkassen, mit anschließender körperlicher Untersuchung kann erforderlich sein. Sie erhalten von uns einen detaillierten GOÄ-Kostenvoranschlag für die chirurgische Behandlung.

Möglich Gründe wie beispielsweiße besondere Anforderungen an die OP-Technik können dazu führen, dass wir ggf. die Faktoren, über den von Ihrer Krankenkasse erstatteten Satz, steigern. 

Um Klarheit über die von der Krankenkasse zu erstattenden Kosten zu erzielen, lassen Sie sich bitte vor der Operation eine Kostenzusage schicken und lesen Sie die Begründung der Krankenkasse genau durch.